Wen betrifft das BFSG
Gelten die Anforderungen des BFSG auch für Sie?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft viele Unternehmen, insbesondere solche, die digitale Angebote bereitstellen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von den gesetzlichen Anforderungen betroffen ist.
Checkliste für Unternehmen
Stimmen Sie einem dieser Punkte zu, dann ist Ihr Unternehmen wahrscheinlich vom BFSG betroffen.
Wen betrifft das BFSG laut Gesetz genau?
Der genaue Wortlaut im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist etwas ausführlicher und lautet wie folgt:
Ausnahmen
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen Unternehmen möglicherweise nicht den vollständigen Anforderungen des BFSG unterliegen:
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind vom Gesetz ausgenommen. (ACHTUNG! Gilt nicht für Hersteller!)
Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde, können Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Ausnahme beantragen. Dies muss jedoch gut dokumentiert und begründet werden.
Definitionen
Es gibt einige Begriffe und Formulierungen rund um das BFSG, die vielleicht nicht auf den ersten Blick ganz klar sind:
Umsetzungshilfen
Schritt für Schritt zur digitalen Barrierefreiheit.
Um die Anforderungen des BFSG erfolgreich umzusetzen, stehen Unternehmen verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung. Lesen Sie unseren Blog für Leitfäden, Schulungen und technische Unterstützung, die Ihnen helfen, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.