Was ist eigentlich dAS BFSG?
Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) einfach erklärt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt hin zu einer barrierefreien digitalen Welt. Erfahren Sie hier, was das Gesetz genau bedeutet, wer betroffen ist und welche Anforderungen es stellt.
Die Ziele des BFSG
Das Hauptziel des BFSG ist es, Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt Zugang zu digitalen Inhalten haben.
Indem Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, tragen sie zur Inklusion und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei.
Anwendungsbereiche BFSG
Das BFSG gilt für Unternehmen aller Größen, die öffentlich zugängliche digitale Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören Webseiten, mobile Apps, elektronische Bücher und andere digitale Plattformen. Sowohl private als auch öffentliche Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte barrierefrei sind.
Nicht sicher ob Sie von den Anpassungen betroffen sind? Hier finden Sie Antworten:
WCAG, BITV, Kleinstunternehmer, etc…? Was bedeutet das eigentlich alles?
Viele Fragen kommen immer wieder vor – wir haben die häufigsten gesammelt.
Gesetzliche Vorgaben
Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, müssen bestimmte Richtlinien erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung alternativer Texte für Bilder, die Vermeidung von Barrieren durch Technologie und die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen.
Die Konformitätsvermutung spielt eine zentrale Rolle im BFSG. Sie besagt, dass ein digitales Produkt oder eine Dienstleistung als konform mit den gesetzlichen Vorgaben gilt, wenn es bestimmte technische Standards und Normen einhält. Zu den wichtigsten Standards gehören:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Diese internationalen Richtlinien definieren die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Für die meisten Anwendungsbereiche reicht die Einhaltung der Stufe AA aus.
- EN 301 549: Diese europäische Norm legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologieprodukten fest, einschließlich Webseiten und Software.
Wenn ein Unternehmen nachweisen kann, dass seine digitalen Angebote den oben genannten Standards entsprechen, wird davon ausgegangen, dass es die Anforderungen des BFSG erfüllt. Dies bietet Unternehmen eine klare und objektive Grundlage, um die Konformität ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen.
Umsetzungshilfen
Schritt für Schritt zur digitalen Barrierefreiheit.
Um die Anforderungen des BFSG erfolgreich umzusetzen, stehen Unternehmen verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung. Lesen Sie unseren Blog für Leitfäden, Schulungen und technische Unterstützung, die Ihnen helfen, Ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.