Wie sieht die Aufgabe aus?

Verstehen Sie die Vorgaben des BFSG und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt klare Richtlinien fest, wie digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen, um Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten. Erfahren Sie hier, was das Gesetz konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die Anforderungen erfüllen können.

Eine Person in einem blauen Jacket und mit weißer Hose sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Laptop. Auf dem Schreibtisch liegen Bücher, eine Brille und eine Tasse Kaffee.

Anforderungen des BFSG

Bevor wir mit der Umsetzung starten, müssen wir verstehen. Was genau soll eigentlich laut Gesetz umgesetzt werden?

Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein. 

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen nach diesem Absatz richten sich nach der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten gemäß § 1 Absatz 2 und Dienstleistungen gemäß § 1 Absatz 3 entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70) zu regeln, insbesondere an

  1. die Gestaltung und Herstellung der Produkte einschließlich der Benutzerschnittstelle,
  2. die Zugänglichkeit und Gestaltung des Angebots und der Ausführung der Dienstleistungen,
  3. die Art und Weise der Bereitstellung von Informationen insbesondere zur Nutzung der Produkte, wie etwa an die Kennzeichnung, die Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen und die Funktionsweise der Dienstleistungen sowie an die Barrierefreiheitsmerkmale und Barrierefreiheitsfunktionen der Produkte und Dienstleistungen sowie an die mögliche Nutzung assistiver Technologien.

Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.

Keine Sorge wir haben das übersetzt.

Im Grunde steht nirgendwo im BFSG genau, was zu tun ist. Stattdessen wird im Text auf die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates verwiesen. Auch bekannt als der European Accessibility Act.

Denn dort findet sich im Anhang eine genaue Auflistung der zu erfüllenden Maßnahmen. Stattdessen wird in Form einer Konformitätsvermutung festgehalten, dass alle Anforderungen erfüllt sind, wenn man als Anbieter die harmonisierten europäischen Standards erfüllt hat.

Die harmonisierten europäischen Standards

Die harmonisierten europäischen Standards EN 301 549 sind technische Standards, die speziell für die Barrierefreiheit von Informationstechnik und Kommunikationsdiensten in der Europäischen Union entwickelt wurden.

Sie sind eine Normensammlung, die Anforderungen und Empfehlungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen definiert. Diese Standards sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

EN 301 549 & die WCAG

Die EN 301 549 basiert inhaltlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Richtlinien der World Wide Web Consortium (W3C) sind.

Web Content Accessibility Guidelines

Die WCAG als Basis

Die EN 301 549 orientiert sich an den WCAG-Versionen 2.1 und späteren Aktualisierungen. Sie übernimmt die grundlegenden Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien der WCAG und ergänzt diese um spezifische Anpassungen und zusätzliche Anforderungen, die für die europäischen Märkte relevant sind.

Laut Kapitel 9 der harmonisierten Standards sind besonders die Konformitätslevel A und AA der WCAG einzuhalten um die Anforderungen zu erfüllen.

Und jetzt die guten Nachrichten:

Die WCAG sind als eine Art Checkliste mit Anleitungen aufgebaut. Wir haben also endlich etwas an der Hand, das uns Punkt für Punkt die genauen Anforderungen erklärt.

Das sind die Web Content Accessibility Guidelines

Nahaufnahme von Frauenhänden die am Laptop arbeiten. Titelbild digitale Barrierefreiheit und BFSG.